DGUV Information 201-035 - Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbaue...
Abschnitt 3.1, Verkehrswege bei gleislosem Betrieb
Abschnitt 3.1 – Verkehrswege bei gleislosem Betrieb
Fahrbahn und Fußweg trennen
Fußweg mit einteiligem Seitenschutz
Ebene Fahrbahn herstellen und ggf. zur Staubminimierung anfeuchten
Fahrbahn von Hindernissen frei halten