DGUV Information 201-035 - Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer
Abschnitt 2.4 - Notruf- und Rettungseinrichtungen
Regelmäßige Unterweisungen über den Flucht- und Rettungsplan durchführen
Rettungsübungen durchführen, zuständige Rettungsdienste mit einbeziehen
Notrufeinrichtung installieren (regelmäßige Funktionsprüfungen)
Erste Hilfe und Rettungseinrichtungen,
Geeignete Feuerlöscher (Brandklasse beachten)
Sauerstoffselbstretter in ausreichender Anzahl vorhalten