DGUV Information 201-035 - Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer

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Abschnitt 2.4 - Notruf- und Rettungseinrichtungen

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  • Regelmäßige Unterweisungen über den Flucht- und Rettungsplan durchführen

  • Rettungsübungen durchführen, zuständige Rettungsdienste mit einbeziehen

  • Notrufeinrichtung installieren (regelmäßige Funktionsprüfungen)

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  • Erste Hilfe und Rettungseinrichtungen,

  • Geeignete Feuerlöscher (Brandklasse beachten)

  • Sauerstoffselbstretter in ausreichender Anzahl vorhalten