DGUV Information 250-007 - DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen "Bildschirmarbeitsplätze" G 37 (mit Kommentar)

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Abschnitt 3.1 - 3.1 Gefährdende Tätigkeiten

Bildschirmarbeit kann zum Beispiel bei ergonomischen Mängeln der Arbeitsplatzgestaltung zu Fehlbelastungen führen. Beschäftigte an Bildschirmarbeitsplätzen sind Beschäftigte, die gewöhnlich bei einem nicht unwesentlichen Teil ihrer normalen Arbeit ein Bildschirmgerät benutzen. Unter "gewöhnlich bei einem nicht unwesentlichen Teil der normalen Arbeit" sind Arbeiten zu verstehen, die zum Beispiel ohne Bildschirm nicht zu erledigen sind.