Abschnitt 2 - 2 Arbeitsmedizinische Beurteilung und Beratung
Eine arbeitsmedizinische Beurteilung und Beratung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Untersuchungen ist erst nach Kenntnis der Arbeitsplatzverhältnisse und der individuellen Belastung möglich. Grundlage dafür ist eine Gefährdungsbeurteilung, die auch dazu Stellung nimmt, welche technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen getroffen wurden bzw. zu treffen sind.