Teil 1 - DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen "Bildschirmarbeitsplätze" G 37
Bearbeitung: Ausschuss "Arbeitsmedizin"
der Gesetzlichen Unfallversicherung,
Arbeitskreis 1.5 "Bildschirmarbeitsplätze"
Fassung Oktober 2014
Vorbemerkungen
Dieser Grundsatz gibt Anhaltspunkte für gezielte arbeitsmedizinische Untersuchungen, um Gesundheitsbeschwerden, die durch die Tätigkeit an Bildschirmarbeitsplätzen entstehen können, zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen.
Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises gibt die DGUV Information "Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem DGUV Grundsatz G 37 (DGUV Information 250-438, i. Vb.).
Ablaufplan