Abschnitt 2 - 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser DGUV Information werden - zusätzlich zu den Begriffsbestimmungen der DGUV Vorschrift 40 "Taucherarbeiten" - folgende Begriffe bestimmt:
Im Sinne dieser DGUV Information werden - zusätzlich zu den Begriffsbestimmungen der DGUV Vorschrift 40 "Taucherarbeiten" - folgende Begriffe bestimmt: