DGUV Information 201-033 - Tauchereinsätze mit Mischgas

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Tauchen mit Mischgas
Handlungsanleitung
(DGUV Information 201-033)

Information

(bisher BGI 897)

ccc_1841_as_1.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Ausgabe September 2020

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Auswahl der geeigneten Tauchausrüstung3
Betrieb4
Prüfung5
Grundsätze Verwendung von Mischgas6
Tauchgangsberechnung/Verwendung der Tauchtabellen7
Zulässiger Sauerstoffpartialdruck/Zulässige tägliche SauerstoffdosisAnhang 1
Vorschriften, Regeln, InformationenAnhang 2

Vorbemerkung

Die Inhalte der DGUV Information 201-033 wurden entsprechend den Neuerungen im staatlichen Regelwerk und im Regelwerk der Unfallversicherungsträger aktualisiert.

Diese DGUV Information gibt erläuternde Hinweise zu den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV), der Baustellenverordnung (BaustellV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und deren technischen Regeln (ASR), den Regelungen der Unfallversicherungsträger und zu einschlägigen Normen, die bei der Ausführung der Arbeiten sowie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind.

DGUV Informationen richten sich in erster Linie an Unternehmer und Unternehmerinnen und sollen Hilfestellung bei der Umsetzung von Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.