DGUV Information 201-031 - Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV) Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot

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Abschnitt 3.5 - Symptome einer Infektion oder einer Allergie

Symptome für eine Infektion können das Auftreten von schwerem, wässerigem und zuweilen blutigem Durchfall, krampfartige Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Fieber, Kreislaufschwäche, Magen-, Kopf- oder Muskelschmerzen sein. Treten solche Krankheitsbilder innerhalb von 2-5 Tagen nach Tätigkeiten an einem mit Taubenkot verunreinigtem Ort auf, muss unverzüglich ein Arzt aufgesucht werden, dem der Umgang mit Taubenkot mitzuteilen ist. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn nach etwa 1-3 Wochen Fieber, Schüttelfrost, Kopfschmerzen und ein quälender Hustenreiz auftreten. Ein solches Krankheitsbild kann auf eine Ornithose hinweisen, die einerseits nahezu ohne Symptome oder mit der Symptomatik einer Erkältung andererseits jedoch auch tödlich verlaufen kann. Ornithosen (Chlamydiosen), zu denen auch die durch den bereits in 3.1 genannten Erreger Chlamydophila psittaci hervorgerufene Papageienkrankheit zählt, sind mit Antibiotika behandelbar. Das unverzügliche Aufsuchen eines Arztes und der Hinweis auf Umgang mit Taubenkot kann in solchen Fällen lebenswichtig sein.

Fieber, Husten, Schüttelfrost, Atemnot, Mattigkeit und Übelkeit können auch mehrere Wochen nach Kontakt Hinweiszeichen auf eine allergische Reaktion der Lunge (Vogelhalterlunge) sein. Darüber hinaus sind lokal entzündliche, in seltenen Fällen allergische Reaktionen mit Rötung, Schwellung und Juckreiz durch Parasiten von Tauben möglich.