
Abschnitt 3.2
Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV) Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot (bisher: BGI 892)
Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV) Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot (bisher: BGI 892)
Abschnitt 3.2 – Sensibilisierende, toxische Wirkung
Eine weitere mögliche biologische Gefährdung besteht in der toxischen Wirkung von Endotoxinen (Bestandteile der Zellwand von Bakterien, die bei deren Zerfall freiwerden).
Weiterhin wachsen auf Taubenkot Schimmelpilze, deren Sporen sensibilisierende Reaktionen hervorrufen können.