DGUV Information 201-031 - Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV) Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot

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Anhang 5 - Muster-Betriebsanweisung

(gem. § 12 BioStoffV, § 20 (1) GefStoffV) Taubenkot-Reinigungsarbeiten

Brücke [Name] in [Ort]

Arbeitsbereich:Brückenhohlkasten und BrückenpfeilerDatum:
Tätigkeiten:Entfernen des Taubenkotes
Gefahren für Mensch und Umwelt
bgi-892_abb05.jpgBiologische Arbeitsstoffe:
Im Taubenkot sind u.a. viele Infektionserreger enthalten. Diese können Lungen- oder Darmerkrankungen verursachen, die zum Teil erst nach 3 bis 4 Wochen auftreten. Hinzu kommen Parasiten, wie die Taubenzecke oder Milbe, die auch den Menschen befallen können.
Durch Aufwirbelung des Taubenkotes beim Reinigen können diese Erreger in die Luft gelangen.
Durch die Staubbildung bedingt können auch Schimmelpilzsporen in hohen Konzentrationen in der Luft vorhanden sein. Dies kann zusätzlich zu allergischen Reaktionen insbesondere der Atemwege führen.
bgi-892_abb06.jpgGefahrstoffe:
Taubenkot hat aufgrund seines hohen pH-Wertes eine ätzende Wirkung.
Allgemeine Gefahren:
[Auf weitere Gefahren der Baustelle, wie Absturzgefahr, elektrischer Strom, ... ist vom Unternehmer hinzuweisen]
bgi-892_abb07.jpgGesundheitsgefahren:

  • Lungen- oder Darmerkrankungen durch Infektionserreger

  • Allergische und toxische Wirkung durch Schimmelpilze, Endotoxine und Parasiten

  • Brand- und Explosionsgefahr bei sehr trockenem, aufgewirbelten Taubenkot

  • [weitere Gesundheitsgefahren sind vom Unternehmer gemäß Gefahrenanalyse zu ergänzen]


Aufnahmepfade:

  • Atemluft (Infektionserreger, Stäube)

  • Haut, Schleimhaut (besonders bei Riss- und Schnittverletzungen oder vorgeschädigter Haut)

  • Mund


Allg. Hinweis:
Der Taubenkot kann durch verschmutzte Gegenstände oder Kleidung in Sozialräume und Fahrerkabinen von Baumaschinen verschleppt werden.
Schutzmaßnahmen/Verhaltensregeln
bgi-892_abb08.jpgTechnische Schutzmaßnahmen:

  • Zum Entfernen des Taubenkotes möglichst Sauger XY [Kategorie H] verwenden.


bgi-892_abb09.jpgOrganisatorische Schutzmaßnahmen:

  • Betreten des Schwarzbereiches nur mit Schutzkleidung

  • Staubbildung ist zu vermeiden. Hierfür muss der Taubenkot mit Sprinkler leicht benässt werden.

  • Alleinarbeit ist untersagt.

  • Rauchen, Essen, Trinken und Schnupfen ist nur im Weißbereich gestattet.

  • Erste-Hilfe-Material einschließlich Augenspülflasche ist in der Schwarz-/Weißanlage staubgeschützt vorzuhalten

  • Erste-Hilfe-Material einschließlich Augenspülflasche ist zusätzlich staubgeschützt am Arbeitsplatz vorzuhalten.

  • Hautschutzcreme XY [vom Unternehmer zu ergänzen] ist vor dem Anziehen der Schutzhandschuhe und nach Reinigung der Hände (siehe Hautschutzplan) anzuwenden.

  • Im Schwarzbereich eingesetzte Geräte sind vor Verbringen in den Weißbereich mit [vom Unternehmer auszufüllen] zu reinigen.

  • Nach Verlassen des Schwarzbereichs Stiefelwaschanlage benutzen.



bgi-892_abb10.jpgBenutzung der S/W-Anlage:
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  • Stiefel im Stiefelwechselbereich lagern.

  • Vor jeder Arbeitspause: Hände und Gesicht reinigen, Hände desinfizieren, kontaminierte Schutzkleidung ablegen und in die bereitgestellten Sammelbehälter entsorgen.

  • Nach Beendigung der Arbeit: Händedesinfektion, duschen, Hautpflegemittel benutzen, Kleidung wechseln.


bgi-892_abb12.jpgUmgang mit Atemschutzgeräten:

  • Im Arbeitsbereich: bei Nichtgebrauch in täglich zu reinigende Behälter ablegen.

  • In den Pausen: in der Schwarz-Weißanlage auf gekennzeichneter Fläche ablegen.

  • Nach Arbeitsende: dem Gerätewart zur Reinigung und Wartung übergeben.


Persönliche Schutzausrüstung:
Im gesamten Bereich ist folgende Schutzausrüstung zu tragen:

  • Grundausrüstung[vom Unternehmer zu konkretisieren]:

    • Schutzstiefel S2/II

    • Nitrilgetränkte […] Schutzhandschuhe

    • […] Einwegschutzanzüge

  • Atemschutz

    • Gebläseunterstützte Vollmaske mit Parikelfilter P2 (TM2P)


Verhalten im Gefahrfall

  • Beim Auftreten von Unregelmäßigkeiten (z.B. Auftreten unbekannter Gerüche, Auffinden von Fremdkörpern, Entwicklung von Rauch oder Dämpfen) ist der Gefahrenbereich sofort zu verlassen und der verantwortliche Beileiter [Name…] zu informieren.

  • Bei Brand ist der Arbeitsbereich unverzüglich zu verlassen. Die örtliche Leitstelle der Feuerwehr [Tel.-Nr.: .....] ist zu informieren


Erste Hilfe
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  • Auf der Baustelle hat ein ausgebildeter Ersthelfer [Name] ständig anwesend zu sein.

  • Bei Auftreten von Unwohlsein, Durchfall, Schwindel oder Erbrechen ist der Vorgesetzte zu informieren und der Arzt zu konsultieren.

  • Bei Spritzern ins Auge ist dieses mit […] zu spülen.

  • Bei Bergung der Verletzten ist auf die eigene Sicherheit zu achten.

  • Transportmittel XY [vom Unternehmer zu spezifizieren] ist vorzuhalten.

  • Bei Lagerung und Transport des Verletzten ist für Frischluftzufuhr zu sorgen.

  • Bei Verletzungen mit Kontamination ist dies den Rettungssanitätern mitzuteilen.

  • Die Telefonnummer der Rettungsleitstelle lautet: [……]

  • Alle Verletzungen sind im Verbandbuch einzutragen.


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Entsorgung
bgi-892_abb15.jpgVerwendete Filter aus dem Atemschutzgeräten, Einwegschutzkleidung (Schutzanzüge und -handschuhe) sind in die gekennzeichneten Sammelbehälter vor der Schwarz-/Weißanlage zu entsorgen.
Taubenkot ist in den XY-Behältern zur Entsorgung bereitzustellen.
Behälter sind nach der Befüllung mit gelbem Klebeband zu verschließen und mit "Biogefährdung" zu kennzeichnen.