DGUV Information 201-031 - Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Bi...

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen
Anhang 4, Hygiene- und Hautschutzplan
Anhang 4
Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV) Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot (bisher: BGI 892)

Anhangteil

Titel: Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV) Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot (bisher: BGI 892)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 201-031
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Anhang 4 – Hygiene- und Hautschutzplan

WasWannWomitWieWer
Hautschutzvor der Arbeit, nach jeder HautreinigungHautcreme aus Tube oder Spender gemäß betriebsärztlicher EmpfehlungHände und Finger sorgfältig eincremen und einziehen lassenJeder
Hautreinigungnach Verschmutzung, vor den Mahlzeiten, nach ArbeitsabschnittenWasser, pH neutrale hautschonende SeifeHände waschen, abtrocknen mit EinmalhandtüchernJeder
Hautpflegenach jeder ArbeitsschichtHautcreme aus Tube oder Spender gemäß betriebsärztlicher EmpfehlungHände und Finger sorgfältig eincremen und einziehen lassenJeder
Reinigung der wiederverwendbaren Arbeitskleidung1 bis 2 mal wöchentlich oder nach KontaminationWaschmaschine bei 60-95°C, übliches WaschmittelNassverfahrenFa. XY
Atemschutzmaske desinfizieren (gemäß Herstellerangaben)täglich, bei Gebrauchz.B. aldehydisches Flächendesinfektionsmittel, 70-80 %iger AlkoholFlächendesinfektion, nicht abtrocknen, einwirken lassenHerr/Frau XY
Hygienische Hand- und Hautdesinfektionnach direktem Kontakt mit Taubenkotz.B. alkoholisches Händedesinfektionsmittel (gemäß VAH-Liste1)Nach Hautreinigung ca. 3 ml auf trockener Haut verreiben und ca. 30 sec. einwirken lassen, nicht abtrocknenJeder
1

VAH: Verband für angewandte Hygiene e. V.