DGUV Information 203-034 - Errichten und Betreiben von elektrischen Prüfanlagen

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Abschnitt 2.6

Verbotszone ist der durch bestimmte Maße begrenzte Bereich um unter Spannung stehende Teile, der nicht erreicht werden darf, wenn gegen deren direktes Berühren kein vollständiger Schutz besteht. Bei Spannungen bis 1000 V gilt die Oberfläche des unter Spannung stehenden Teiles als Grenze der Verbotszone. Bei Spannungen über 1 kV wird das Erreichen der Verbotszone dem Berühren unter Spannung stehender Teile gleichgesetzt.