DGUV Information 203-034 - Errichten und Betreiben von elektrischen Prüfanlagen

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Abschnitt 1 - Anwendungsbereich

Diese BG-Information findet Anwendung auf das Errichten und Betreiben von elektrischen Prüfanlagen im Geltungsbereich der DIN EN 50191 (VDE 0104):2001-01, d.h. wenn das Berühren unter Spannung stehender Teile gefährlich ist.

Davon ist auszugehen, wenn

  • die Spannung bei Frequenzen bis 500 Hz mehr als 25 V AC oder 60 V DC beträgt,

  • der durch die Spannung hervorgerufene Strom bei Wechselspannung größer als 3 mA effektiv bzw. bei Gleichspannung größer als 12 mA ist,

  • bei Frequenzen über 500 Hz die zulässigen Stromwerte nach Tabelle A.1 der VDE 0104 überschritten sind

    oder

  • die elektrische Entladungsenergie höher als 350 mJ ist.

Auch wenn diese Werte eingehalten sind, müssen alle zu erwartende Risiken bedacht werden und gegebenenfalls Maßnahmen zur Minimierung von Gefährdungen getroffen werden, z.B. Lichtbogengefährdung bei einem Akkumulator, Gefährdung durch hohe Entladungsenergie bei einem Kondensator.

Über den Geltungsbereich der Norm hinausgehend ist diese BGI auch auf Fertigungseinrichtungen anzuwenden, die in Aufbau und Gefahrensituation einer elektrischen Prüfanlage vergleichbar sind, z.B. Pump- und Einbrennstände bei der Leuchtstofflampenfertigung. Diese verfolgen einen konkreten Fertigungszweck, elektrische Prüfungen werden dabei nicht durchgeführt.

Diese Erweiterung hat aus berufsgenossenschaftlicher Sicht den großen Vorteil, dass der Praktiker hierdurch ein Hilfsmittel erhält, an dem er sich bei Errichtung und Betrieb der entsprechenden Anlage orientieren kann.