DGUV Information 203-033 - Ausästarbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen

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Abschnitt 7.2 - 7.2 Mögliche Ursachen zum Unterschreiten des Schutzabstandes

7.2.1 Hineinragen von Ästen oder Zweigen in den Schutzabstand

Der Bereich oberhalb des Schutzabstandes sollte ebenfalls von Ästen und Zweigen freigehalten werden.

  • Ragen Äste in den Schutzabstand oder

  • können diese, z. B. durch das Abschneiden, in den Schutzabstand fallen,

ist das Arbeiten unzulässig. Die Leitung muss vor dem Ausästen freigeschaltet werden.

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Abb. 11

7.2.2 Hineinragen von sonstigen Gegenständen in den Schutzabstand

Bei Arbeiten in der Nähe von Freileitungen soll der Schutzabstand durch Maschinen, Werkzeuge, Körperteile oder sonstige Gegenstände nicht unterschritten werden, da es bei Erreichen der Gefahrzone gemäß DIN VDE 0105-100 zur Entstehung eines Lichtbogens mit anschließender Körperdurchströmung kommen kann.

Es muss sichergestellt sein, dass auch durch unbewusstes oder unbeabsichtigtes Bewegen von Werkzeugen, Hilfsmitteln und Ästen oder Zweigen durch:

  • Abrutschen,

  • Herabfallen,

  • Umkippen,

  • Wegschnellen,

  • Anstoßen,

  • Fehleinschätzung von Entfernungen beim Arbeiten!

der Schutzabstand nicht unterschritten wird.

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Abb. 12