DGUV Information 203-033 - Ausästarbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen

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Abschnitt 7 - 7 Beispiele zur Unterstützung der Arbeitsplanung und Durchführung der Ausästarbeitenarbeitsplanung und Durchführung der Ausästarbeiten

Das Kapitel 7 stellt eine Möglichkeit der Unterstützung qualifizierter Personen bei der Verhütung von Unfällen und Schäden an der elektrischen Freileitungsanlage bei der Arbeitsplanung und während der Durchführung von Ausästarbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen dar.

Es richtet sich an die an Freileitungstrassen und -anlagen tätigen Personen, wie z. B. Forstarbeiter/in, Elektrofachkräfte, verantwortliche Personen an der Arbeitsstelle und soll anhand von Graphiken helfen verschiedene Arbeitssituationen zu erkennen und zu beurteilen. Die Schutzziele von Arbeitsschutzvorschriften, wie z. B. das Arbeitsschutzgesetz, sollen beispielhaft aufgezeigt werden.

Im Einzelfall hat die Unternehmensleitung oder die von ihm beauftragten Vorgesetzten durch Beurteilung der mit den Arbeiten verbundenen Gefährdungen andere, mindestens gleichwertige Maßnahmen zum Erreichen der Schutzziele vorzugeben. Hierbei soll dieses Kapitel Hilfestellung bieten.

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Abb. 8

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Abb. 9

Weitere Arbeitsschutzregelungen sind u. a. in:

  • Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel",

  • Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.3 "Forsten",

  • Merkblatt zur Waldarbeit,

  • Merkblatt zur Arbeitssicherheit bei Baumarbeiten (GBG 1),

  • Merkblatt zur Seilklettertechnik im Gartenbau (GBG 1.1)

enthalten.

Ungeachtet der aufgeführten Beispiele sollen die Unternehmensleitungen der an den Arbeiten beteiligten Unternehmen die Arbeitssituation im Einzelfall beurteilen. Dabei sollen die Arbeitsverhältnisse, d.h. die verwendeten Arbeitsmittel, Umgebungsbedingungen und Witterung aber auch die Qualifikation der Beschäftigten Beachtung finden.