DGUV Information 203-033 - Ausästarbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen

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Abschnitt 6.2 - 6.2 Abstandmessung mit geeigneten Messgeräten

Ausschließlich geeignete Messgeräte, z. B. erprobte isolierende Messstangen oder erprobte Laser-Messgeräte, dürfen zur Abstandsmessung verwendet werden. Der Arbeitsverantwortliche muss mit dem Messverfahren vertraut sein und die Bedienungsanleitung des Messgeräte-Herstellers beachten.

Beim optionalen Arbeitsverfahren ist eine Messung des Abstandes vom Bewuchs zur Freileitung durchzuführen. Die gemessenen Abstände sind in der Checkliste (Anhang 2) zu dokumentieren.

6.2.1 Abstandsermittlung mittels isolierender Messstange oder Laser-Messgerät

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Abb. 4 Abstandsbestimmung vom Boden aus

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Abb. 5 Abstandsbestimmung vom Korb der Hubarbeitsbühne aus

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Abb. 6 Lasermessgerät

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Abb. 7 Lasermessgerät und Stativ