DGUV Information 203-033 - Ausästarbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen

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Abschnitt 2.5 - 2.5 Anlagenverantwortlicher

ist eine Person, die beauftragt ist, während der Ausästarbeiten die unmittelbare Verantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage zu tragen, die zur Arbeitsstelle gehört.

Der Anlagenverantwortliche mit Weisungsbefugnis für den Betrieb der elektrischen Anlage muss Elektrofachkraft sein.

Anmerkung:

Neben der reinen Weisungsbefugnis des Anlagenverantwortlichen hat sich das unter Umständen zusätzliche Einräumen einer entsprechenden Verfügungsbefugnis über notwendige Finanzmittel als sinnvoll erwiesen.