DGUV Information 203-033 - Ausästarbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Verhalten bei Unregelmäßigkeiten

Bei Abweichungen vom geplanten Arbeitsablauf an der Arbeitsstelle sind geeignete Maßnahmen auf Grundlage einer erneuten Gefährdungsbeurteilung zu treffen.

Kann insbesondere der Schutzabstand gemäß Tabelle 1 bei unter Spannung stehender Freileitung nicht sicher eingehalten werden, sind die Ausästarbeiten zu unterbrechen. Der Arbeitsverantwortliche hat den Anlagenverantwortlichen darüber unmittelbar zu unterrichten. Zusammen mit dem Anlagenverantwortlichen sind geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.