DGUV Information 209-064 - Sichere Reifenmontage

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3 - Mobile Reifenmontage

bgi-884_abb03.jpg

Der Reifenpannenservice im Nutzfahrzeugbereich und der immer häufiger geäußerte Kundenwunsch, Rad- bzw. Reifenmontage direkt beim Kunden durchzuführen, hat zu einer Entwicklung von "Mobilen Reifenservice-Werkstätten" geführt. Hierbei handelt es sich um Kraftfahrzeuge, zum Teil auch Anhänger, welche die zur sach- und fachgerechten Reifenmontage notwendigen Geräte und Einrichtungen vorhalten. Besonderheiten dieser Art Reifenservice sind

  • Arbeitsplatz mit beengtem Arbeitsraum,

  • häufig Arbeiten im Bereich

  • des fließenden Verkehrs (beim Reifenpannenservice),

  • Alleinarbeit,

  • ungünstige Witterungsbedingungen.

Derzeit sind bereits mehrere hundert solcher Fahrzeuge im Einsatz. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass durch die technischen Ausstattungsanforderungen bezüglich Platzangebot nicht immer alle Bedingungen an einen sicheren Arbeitsplatz realisiert werden konnten.

Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat jeder Arbeitgeber für alle Tätigkeitsbereiche durch eine Beurteilung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (Gefährdungsbeurteilung). Die aus der Gefährdungsbeurteilung resultierenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung sind in Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten schriftlich zu dokumentieren (siehe auch Abschnitt 5.1).

Wichtig und zu beachten sind bei dieser Gefährdungsbeurteilung insbesondere die

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV),

  • Arbeitsstättenrichtlinie (ASR),

  • Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1),

  • BG-Regel "Fahrzeug-Instandhaltung" (BGR 157),

  • BG-Information "Fahrzeug-Instandhaltung" (BGI 550),

  • BG-Information "Gefährdungen in der Kraftfahrzeug-Instandhaltung" (BGI 808),

  • BG-Information "Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten" (BGI 800),

  • Richtlinie über die Mindestanforderungen an Bauart oder Ausrüstungen von Pannenhilfsfahrzeugen (Verkehrsblatt, Amtlicher Teil, Heft 13-1997).