DGUV Information 209-064 - Sichere Reifenmontage

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Abschnitt 5.4 - Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren

Unter dem Begriff "Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren" werden Zustände, Ereignisse und Einwirkungen bei der Arbeit und/oder in der Arbeitsumwelt verstanden, die Gesundheitsstörungen nachvollziehbar verursachen, begünstigen oder in sonstiger Weise beeinflussen können. Es handelt sich hier um einen Oberbegriff, der alles umfasst, was gesundheitsgefährdend sein kann; unabhängig vom Ausmaß der Folgen (Bild 5-1).

Der farblich abgegrenzte Bereich "Beeinträchtigung der Gesundheit" beschreibt Einwirkungen, die zwar das Wohlbefinden beeinflussen können, in der Regel aber außerhalb des behördlichen Einflussbereichs liegen, wie psychische Stressfaktoren, Zwangshaltungen, Zugluft usw. Erschöpfungszustände, Hauterscheinungen, Beschwerden im Muskel-/Skelettsystem usw. können die Folge sein und zu - oftmals für den Vorgesetzten unerklärlichem - Leistungsabfall oder sogar Krankheitszeiten führen, wie Untersuchungen der Krankenkassen belegen.

Insbesondere das beschriebene Arbeitssicherheitskurz- bzw. -lehrgespräch ist geeignet, aufkommende Störungen im Wohlbefinden aufzudecken und frühzeitig den auslösenden Ursachen zu begegnen.

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Bild 5-1: Auswirkungen arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren