DGUV Information 209-064 - Sichere Reifenmontage

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 5.2 - Unterweisung

Nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes muss der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen unterweisen. Die Unterweisung muss danach bei Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich sowie der Einführung neuer Arbeitsmittel vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Nach Abschnitt 5.2 der BG-Regel "Fahrzeug-Instandhaltung" (BGR 157) ist die Unterweisung mindestens jährlich zu wiederholen. Die vorgenannte Gefährdungsbeurteilung kann dabei für den Unterweisenden sehr hilfreich sein.

Sinn und Zweck der Unterweisung ist es,

  • zu verhindern, dass sich bei Beschäftigten, die erstmalig eine bestimmte Tätigkeit ausführen, sicherheits- und gesundheitswidrige Gewohnheiten entwickeln und

  • "gestandene" Beschäftigte gegebenenfalls zu sicherheits- und gesundheitsbewussten Gewohnheiten zu motivieren.

Für Berufsanfänger oder Beschäftigte, die eine Aufgabe mit neuen Gefährdungen übertragen bekommen, ist eine Kombination aus Vortrag und Lehrgespräch eine geeignete Form, um auf bestimmte, sich aus der jeweiligen Tätigkeit ergebende Gefährdungen hinzuweisen und gleichzeitig bereits vorhandene Erfahrungen der Beschäftigten mit einzubeziehen.

Eine Voraussetzung zum Erfolg ist, dass der Unterwiesene die besprochenen Themen möglichst lange Zeit im Gedächtnis behält.

Zur Information: Lernende behalten im Gedächtnis durchschnittlich etwa

  • 20 % von dem, was sie nur gehört haben,

  • 30 % von dem, was sie nur gesehen haben,

  • 50 % von dem, was sie gehört und gesehen haben,

  • 70 % von dem, was sie selbst gesagt haben und

  • 90 % von dem, was sie mitdenkend erarbeitet und selbst ausgeführt haben.

Das Arbeitssicherheitskurz- bzw. -lehrgespräch nutzt diese Erkenntnis, indem die Beschäftigten unmittelbar in die Beurteilung ihrer Arbeitsplatzsituation einbezogen werden. Es hat sich folgende Vorgehensweise bewährt:

  1. 1

    Thema setzen, z.B.: Montage von Großreifen, sicheres Befüllen von Reifen usw.

  2. 2

    Mit den Mitarbeitern ausdiskutieren:

    • Welche Probleme/Gefahren gibt es in ihrem Arbeitsbereich?

    • Was kann passieren?

    • Welche Schutzmaßnahmen können getroffen werden (geordnet nach Technik, Organisation, Personenverhalten)?

Vorteile dieser Methode sind:

  • Der Unterweisende (Unternehmer oder Vorgesetzter) fungiert überwiegend als Moderator.

  • Die Unterwiesenen fühlen sich nicht als "Belehrte" und identifizieren sich, da die Ergebnisse von ihnen erarbeitet wurden, mit den Ergebnissen.

  • Die genannten Gefährdungen erhalten durch die Eigennennung eine stärkere Bedeutung, gleichzeitig steigt die Eigenverantwortung zum Einhalten der Verabredung.

Aus der Erkenntnis, dass die Mehrzahl der Unfälle auf Verhaltensfehler zurückgeführt wird, hat bei Unfalluntersuchungen die Frage nach der letzten Unterweisung des Verunfallten erste Priorität. Es hat sich deshalb bewährt, einen schriftlichen Nachweis über die Teilnahme zu führen und die Ergebnisse auf vorbereitetem Papier (siehe Muster) festzuhalten.

bgi-884_abb06.jpg