DGUV Information 203-061 - Gute Praxis im Etiketten- und Schmalbahndruck

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Abschnitt 7 - Hautschutz

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Ein Großteil der Reinigungsmittel, Druckfarben und Lacke, aber auch Hilfsstoffe wie Verdünner, sind als reizend und sensibilisierend bei Hautkontakt eingestuft. Das heißt: Sie beeinträchtigen die Augen, die Atmungsorgane sowie die Haut und können durch ihre sensibilisierende Wirkung Allergien hervorrufen.

Sind Personen einmal sensibilisiert, kann jeder neue Kontakt mit den auslösenden Stoffen, selbst bei sehr geringen Dosen, zu weiteren körperlichen Reaktionen führen. Die Sensibilisierung ist in den meisten Fällen irreversibel und kann im ungünstigsten Fall eine Weiterbeschäftigung im entsprechenden Bereich verhindern.

Mitarbeiter, die mit hautreizenden oder -sensibilisierenden Stoffen Umgang haben, sollten regelmäßig auf Hautveränderungen durch den Betriebsarzt oder einen Arbeitsmediziner untersucht werden. Dadurch wird Hautproblemen frühzeitig vorgebeugt. Dem Auftreten allergischer Reaktionen, wie z.B. Hautausschlägen, muss immer auf den Grund gegangen werden.

Hautschutzmaßnahmen

Bei allen Arbeiten, die zu einem Hautkontakt führen können - wie das Umfüllen von Farben und Lacken oder das Reinigen von Druckformen, Druckwerken und Arbeitsgeräten - ist die Verwendung einer geeigneten persönlichen Schutzausrüstung (PSA) wie entsprechende Arbeitskleidung bzw. Chemikalien-Schutzhandschuhe sowie die Anwendung von Hautschutz- und Hautreinigungsmitteln erforderlich. Arbeitgeber und Vorgesetzte sind dafür verantwortlich, dass die geeignete PSA zur Verfügung steht. Ein Hautschutzplan mit Angaben hinsichtlich

  • Hautschutz vor der Arbeit

  • Hautreinigung während der Arbeit

  • Hautpflege nach der Arbeit

ist zu erstellen und im Arbeitsbereich auszuhängen. Begleitend ist eine sachgerechte Unterweisung der Mitarbeiter wichtig. Geeignete Produkte für die Reinigung bzw. Regenerierung der Haut enthält das → BG-Infoblatt 531.0 der Berufsgenossenschaft.

Jeder Mitarbeiter hat die Verpflichtung, die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung und die auf den Arbeitsbereich abgestimmten Hautschutz- und Hautpflegeprodukte zu verwenden.

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Haut und Augen beim Reinigen von Siebdruckformen schützen.

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Geeignete Chemikalien-Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk

Auswahl von Schutzhandschuhen

Grundsätzlich sind ausschließlich ausgewiesene Chemikalien-Schutzhandschuhe mit CE-Kennzeichnung zu verwenden. Den für alle Arbeiten geeigneten Universalhandschuh gibt es bislang leider nicht. Deshalb sind abhängig vom eingesetzten Arbeitsstoff jeweils Schutzhandschuhe aus geeignetem Material auszuwählen. Dabei können die Hersteller oder die Berufsgenossenschaft (Datenbank BASIS) unterstützen.

Ist ein Handschuhmaterial ungeeignet für den Umgang mit den verwendeten Chemikalien, kommt es nach kurzer Zeit zum "Durchbruch" der betreffenden Substanzen. Dies ist für die Haut besonders gefährlich. Die Substanzen können dann durch die Haut besonders gut aufgenommen werden und so Schädigungen verursachen.

Für die meisten Anwendungen sind Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk mit einer Materialstärke größer 0,4 mm gut geeignet. Reinigungsarbeiten mit Lösemitteln erfordern Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk mit einer Materialstärke von größer 0,7 mm.

Einmalhandschuhe müssen ebenfalls eine ausgewiesene Chemikalienbeständigkeit aufweisen. Sie sollten allerdings lediglich im Einzelfall, z.B. zum kurzzeitigen Schutz gegen Farb- oder Lösemittelspritzer, verwendet werden und gleichfalls aus Nitrilkautschuk bestehen. Gepuderte Latexhandschuhe sind wegen des hohen allergieauslösenden Potenzials ungeeignet.

Benutzen von Schutzhandschuhen

Unsachgemäße Benutzung der Schutzhandschuhe kann das Gesundheitsrisiko für den Träger erhöhen.

Für maximalen Schutz, ist

  • das Verschleppen von Verschmutzungen in den Handschuh zu vermeiden und daher beim Anziehen auf saubere Hände zu achten. Ansonsten entsteht gegebenenfalls ein längerer Hautkontakt als wenn keine Handschuhe getragen worden wären.

  • die Tragezeit der Handschuhe auf die unbedingt notwendige Dauer zu begrenzen. Übermäßiges Schwitzen im Handschuh kann zu Hautreizungen führen.

  • sicherzustellen, dass defekte oder stark verschmutzte Handschuhe rechtzeitig ausgetauscht werden.

  • beim Ausziehen der Schutzhandschuhe darauf zu achten, dass keine Benetzung der Haut stattfindet.

  • zu gewährleisten, dass die Schutzhandschuhe nach der Benutzung innen trocknen können.

Jeder Anwender muss über den richtigen Umgang mit Schutzhandschuhen unterwiesen werden.

Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel

Obwohl Hautschutzmittel keinen umfassenden Schutz vor Lösemitteln und sensibilisierenden Stoffen garantieren können, lässt sich bei unbeabsichtigtem Hautkontakt zumindest eine Gefährdungsminimierung erreichen. Hautschutzmittel sind vor der Arbeit gleichmäßig und sorgfältig auf die saubere Haut aufzutragen. Die Wahl des Hautschutzmittels richtet sich nach den eingesetzten Arbeitsstoffen. In der Regel sind Präparate mit Schutzwirkung sowohl für wasserlösliche als auch für wasserunlösliche Stoffe geeignet.

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Richtiges Ausziehen von Handschuhen, um Hautverunreinigungen zu vermeiden

Zur Entfernung von Farbverunreinigungen auf der Haut dürfen keine organischen Lösemittel verwendet werden. Bei versehentlichem Hautkontakt sollten die betroffenen Stellen gründlich mit einem geeigneten Hautreinigungsmittel abgewaschen und mit reinem Wasser nachgespült werden. Bei der Auswahl des Hautreinigungsproduktes ist darauf zu achten, dass es neben der effizienten Reinigungswirkung eine möglichst hautschonende Zusammensetzung aufweist.

Arbeitskleidung

Beim Umgang mit UV-Farben/-Lacken muss die Arbeitskleidung vom Betrieb zur Verfügung gestellt und gereinigt werden. Dies ist erforderlich, weil diese Farben und Lacke auf der Kleidung nicht trocknen. Eine Härtungsreaktion findet nur durch UV-Bestrahlung statt. Da UV-Druckfarben und -Lacke hautreizend bzw. hautsensibilisierend wirken, ist verschmutzte Arbeitskleidung sofort zu wechseln. Das ist bei farblosen UV-Lacken besonders wichtig, da sie schlechter als Farben zu erkennen sind. Auf keinen Fall darf die am Körper getragene Kleidung mit Lösemitteln gereinigt werden. Arbeitskleidung, die versehentlich mit Lösemitteln benetzt wurde, muss ebenfalls sofort entfernt werden. Um eine Verschmutzung der privaten Kleidung mit Resten von UV-Farben/-Lacken zu verhindern, müssen für Arbeits- und Privatkleidung getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten gegeben sein.

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Die getrennte Aufbewahrung von Arbeits- und Straßenkleidung kann durch separate Schränke gewährleistet werden

bgi-8698_info.jpgWeitere Informationen

  1. BG-Infoblatt 531.0 "Hand- und Hautschutz allgemein"