DGUV Information 203-032 - Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen

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Abschnitt 3.1 - 3.1 Kennzeichnung

Stromerzeuger müssen mit einem Typschild versehen sein, auf dem vom Hersteller oder von der Herstellerin mindestens nachfolgende Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sind:

  • Name oder Kennzeichen und Anschrift des Herstellers oder der Herstellerin,

  • Typbezeichung,

  • Fertigungs- und Seriennummer/Baujahr,

  • Bemessungsleistung (kVA/kW),

  • Bemessungsspannung (V),

  • Bemessungsstrom (A),

  • Bemessungsfrequenz (Hz),

  • Betriebsart,

  • Schutzart (IP-Code),

  • Umgebungstemperaturbereich (°C),

  • Bei Geräten mit einer Bemessungsleistung > 10 kVA zusätzlich Bemessungsleistungsfaktor.

Die Kennzeichnung des Stromerzeugers (Ausführung "A", "B", "C" oder "D" gemäß Abbildung 5) erfolgt entweder durch den Hersteller oder die Herstellerin oder ist, sofern nicht vorhanden, vor der Inbetriebnahme von einer Elektrofachkraft vorzunehmen.

Damit ist zusammen mit dieser DGUV Information erkennbar, welche Schutzmaßnahmen realisiert werden müssen, damit ein sicherer Betrieb der angeschlossenen Betriebsmittel gewährleistet ist.

Die CE-Kennzeichnung muss entsprechend gesetzlicher Regelungen vorhanden sein. Empfohlen wird, nur Stromerzeuger mit GS-Zeichen zu verwenden.