DGUV Information 203-032 - Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen

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Abschnitt 5.4 - 5.4 Sonderfall: Erhöhte elektrische Gefährdung durch leitfähige Umgebung mit begrenzter Bewegungsfreiheit

Ein leitfähiger Bereich mit begrenzter Bewegungsfreiheit liegt vor, wenn dessen Begrenzung im Wesentlichen aus Metallteilen oder leitfähigen Teilen, z. B. auch feuchtes Erdreich, besteht, eine Person mit ihrem Körper großflächig mit der umgebenden Begrenzung in Berührung stehen kann und die Möglichkeit der Unterbrechung dieser Berührung eingeschränkt ist (siehe DGUV Information 203-004 und DIN VDE 0100-706).

Aufgrund der erhöhten elektrischen Gefährdung darf nur ein Verbrauchsmittel direkt am Stromerzeuger, Ausführung "A" oder "B", angeschlossen werden. Weitere Verbrauchsmittel müssen jeweils über einen separaten Trenntransformator angeschlossen werden (siehe auch Abbildung 10).

Die Trenntransformatoren sind außerhalb des leitfähigen Bereiches aufzustellen.

Die Länge der Zuleitung zum Trenntransformator darf maximal 4 m betragen.

Als elektrische Verbrauchsmittel sind sowohl Geräte der Schutzklasse I als auch der Schutzklasse II zulässig. Aufgrund der verstärkt ausgeführten Isolation werden Geräte der Schutzklasse II (schutzisolierte Ausführung) empfohlen.

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Abb. 19
Beispiel für erhöhte elektrische Gefährdung