DGUV Information 203-032 - Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen

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Abschnitt 6.2 - 6.2 Prüfungen

Prüfen darf nur eine Elektrofachkraft als zur Prüfung befähigte Person.

Sicht- und Funktionsprüfungen dürfen auch vom Benutzer oder von der Benutzerin durchgeführt werden.

6.2.1 Mess- und Prüfgeräte

Geeignete Mess- und Prüfgeräte sind solche nach der Normenreihe VDE 0413. Mess- und Prüfgeräte für die Netzfrequenz 50 Hz (230/400 V) müssen Frequenzabweichungen bis zu ± 10 % erkennen können.

6.2.2 Dokumentation

Die Prüfungen vor jeder ersten Inbetriebnahme am Einsatzort und Wiederholungsprüfungen sind zu dokumentieren.

Ein Muster für ein Prüfprotokoll befindet sich im Anhang 5.

6.2.3 Prüfung vor Inbetriebnahme

Vor jeder Inbetriebnahme muss am Stromerzeuger eine Sichtprüfung auf augenscheinliche Mängel und eine Funktionsprüfung erfolgen.

Zusätzlich muss an Stromerzeugern der Ausführung "C" nach dieser DGUV Information die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten festgestellt werden.

WannWie/WasWer
Erste Inbetriebnahme am Einsatzort für Ausführungen A und B
  • Bedienungsanleitung des Herstellers oder der Herstellerin beachten.

  • Sichtprüfung auf äußere erkennbare Mängel wie z. B. Transportschäden.

Benutzer oder Benutzerin
Erste Inbetriebnahme am Einsatzort für Ausführungen C und DBedienungsanleitung des Herstellers oder der Herstellerin beachten.Elektrofachkraft
Sichtprüfung auf äußere erkennbare Mängel wie z. B. Transportschäden.
Prüfen nach VDE 0100-600, insbesondere:
-Die Wirksamkeit der Maßnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag
-Erdungswiderstand für
-TN und TTmax. 50 Ω
-ITmax. 100 Ω
arbeitstägliche Inbetriebnahme (alle Ausführungen)
  • Bedienungsanleitung des Herstellers oder der Herstellerin beachten

  • Sichtprüfung auf äußere erkennbare Mängel

  • Ist der Stromerzeuger mit einer IMD oder einer RCD ausgestattet, muss arbeitstäglich eine Funktionsprüfung der Schutzeinrichtungen (Prüftaste betätigen) durch den Benutzer oder die Benutzerin erfolgen. Der Benutzer oder die Benutzerin muss hierüber unterwiesen werden.

  • Bei Ausführung "C" prüfen, ob der Erder und dessen Leitungsverbindung vorhanden sind.

Benutzer oder Benutzerin

6.2.4 Wiederholungsprüfungen

Schutzmaßnahmen mit RCD in nicht-stationären Anlagen sind mindestens einmal im Monat auf Wirksamkeit durch eine Elektrofachkraft zu prüfen.

Einzuhaltende Grenzwerte und weitere Hinweise zur Prüfung enthält das Muster-Prüfprotokoll im Anhang 5.