DGUV Information 203-032 - Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen

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Abschnitt 5.1 - 5.1 Stromerzeuger mit Anschluss für Schutzpotentialausgleich (Ausführungen "A" und "B")

Zur Inbetriebnahme ist eine Elektrofachkraft nicht erforderlich.

Eine Sichtkontrolle durch den Benutzer oder die Benutzerin vor jeder erneuten Inbetriebnahme ist ausreichend. Zu wiederkehrenden elektrotechnischen Prüfungen ist Abschnitt 6.2.4 zu beachten.

Der Stromerzeuger muss entsprechend Abschnitt 4.2 ausgeführt sein, d. h. mit Anschlussmöglichkeit für den Schutzpotentialausgleich. Eine Verbindung des Schutzpotentialausgleichs mit Erde, z. B. durch einen Erdspieß, ist hier nicht erforderlich.

5.1.1
Stromerzeuger mit nur einem angeschlossenen Verbrauchsmittel (Ausführung "A")

Wird an Stromerzeugern dieser Art (siehe Abschnitt 4.1) nur ein Verbrauchsmittel angeschlossen, ist im Fall des ersten Fehlers, z. B. eine Leitungsbeschädigung oder eingedrungene Nässe in einer Steckvorrichtung, eine Körperdurchströmung nicht möglich. Ohne zusätzliche Schutzmaßnahme darf an diesen Stromerzeugern kein weiteres Verbrauchsmittel angeschlossen werden. Ein Schutzpotentialausgleich (PB) ist bei nur einem angeschlossenen Verbrauchsmittel nicht erforderlich (siehe Abbildung 6).

5.1.2
Stromerzeuger bei Verwendung mehrerer Verbrauchsmittel (Ausführungen "A" und "B")

Mit ungeerdeten Stromerzeugern wird ein gegen Erde isoliertes Stromversorgungssystem erzeugt, bei dem der Schutzpotentialausgleich nicht mit Erde verbunden sein muss. Hierbei handelt es sich nicht um "Schutztrennung" im Sinne von VDE 0100-410.

Anmerkung:
"Schutztrennung mit mehr als einem Verbrauchsmittel" unter den Bedingungen nach VDE 0100-410 ist auf Bau- und Montagestellen in der Regel nicht realisierbar, weil die Anforderungen von Anhang C.3 dieser Norm nicht eingehalten werden können.

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Abb. 6
Stromerzeuger ohne Erdungsanschluss mit nur einer Steckdose und nur einem angeschlossenen Verbrauchsmittel

Der Schutz gegen elektrischen Schlag bei Anschluss mehrerer Verbrauchsmittel wird durch die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen erreicht.

5.1.2.1
Stromerzeuger mit RCD für das zweite und jedes weitere Verbrauchsmittel

Jedem Verbrauchsmittel, bis auf eines, wird eine RCD mit I∆n ≤ 30 mA zugeordnet (Stromkreise mit Steckdosen und In > AC 32 A sind über RCDs mit I∆n ≤ 500 mA zu betreiben). Fließt im Fall eines zweiten Isolationsfehlers an einem anderen Außenleiter oder in einem anderen Stromkreis ein Fehlerstrom, wird dieser von mindestens einer RCD erkannt und mindestens einer der fehlerbehafteten Stromkreise wird abgeschaltet (siehe Abbildung 7). Vor der Wiederinbetriebnahme sind alle Fehler zu beheben.

Zwei Ausführungen sind möglich:

  1. 1.

    im Stromerzeuger vor dem zweiten und jedem weiteren Anschlusspunkt (Steckdose) eine eigene 30-mA-RCD (Ausführung "B", siehe Abbildung 8),

  2. 2.

    jeweils eine 30-mA-RCD zwischen den Steckdosen des Stromerzeugers und den angeschlossenen Verbrauchsmitteln, möglichst direkt hinter den Steckdosen (siehe Abbildung 9).

Die Ausführung 2. "RCD zwischen Steckdose und Verbrauchsmittel" kann realisiert werden durch zwischenschaltbare, für Bau- und Montagestellen geeignete 30-mA-RCDs oder durch Stromverteiler mit jeweils einer 30-mA-RCD pro Steckdose. Hierbei muss jeder Steckdose eine RCD vorgeschaltet sein, weil diese Verteiler auch in geerdeten Systemen betrieben werden können.

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Abb. 7
Fehlerstromfluss bei zwei Fehlern in zwei unterschiedlichen Stromkreisen

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Abb. 8
Stromerzeuger mit einer 30-mA-RCD vor der zweiten und jeder weiteren Steckdose

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Abb. 9
Stromerzeuger mit nachgeschaltetem Verteiler, in dem jeder Steckdose eine RCD vorgeschaltet ist

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Hinweis:
Für beide zuvor beschriebenen Ausführungen gilt: Angeschlossene Mehrfachsteckdosen, z. B. Leitungsroller, benötigen wiederum für jede Steckvorrichtung eine eigene 30-mA-RCD oder PRCD.

5.1.2.2
Stromerzeuger und zusätzliche Trenntransformatoren

Ein Verbrauchsmittel darf direkt angeschlossen werden. Weitere Verbrauchsmittel müssen jeweils über einen separaten Trenntransformator angeschlossen werden (siehe Abbildung 10).

In leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit stellt diese Maßnahme eine bewährte Möglichkeit dar, mehrere Verbrauchsmittel an einem Stromerzeuger zu betreiben (siehe Abschnitt 5.4).

5.1.2.3
Stromerzeuger mit IMD und RCDs

Die Isolationsüberwachung erfolgt zwischen den aktiven Leitern und dem Schutzpotentialausgleichsleiter. Alle Körper von Geräten der Schutzklasse I müssen in einen Schutzpotentialausgleich eingebunden sein. Dieser wird durch die Schutzleiter in den Anschlussleitungen der Verbrauchsmittel realisiert.

Eine IMD nach DIN EN 61557-8 (VDE 0413-8), siehe Abbildung 11, muss beim Absinken des Isolationswiderstandswertes unter 100 Ω/V innerhalb 1 s eine Abschaltung bewirken (siehe DIN VDE 0100-551, Abschnitt 551.4.5).

Weil für die Ausführungen "A" und "B" eine Verbindung des Schutzpotentialausgleichs mit Erde, z. B. durch einen Erdspieß, nicht erforderlich ist, kann ein Fehler gegen die leitfähige Umgebung, z. B. Erdreich, durch die Isolationsüberwachung nicht in jedem Fall erkannt werden. Daher ist zusätzlich für das zweite und jedes weitere Verbrauchsmittel eine eigene 30-mA-RCD entsprechend Abschnitt 5.1.2.1 einzusetzen (siehe Abbildung 12).

Alternativ kann auch das zweite und jedes weitere Verbrauchsmittel über einen separaten Trenntransformator angeschlossen werden (siehe auch Abschnitt 5.1.2.2).

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Abb. 10
Stromerzeuger mit mehreren Anschlussmöglichkeiten und mehreren Verbrauchsmitteln, ein Verbrauchsmittel direkt und zwei Verbrauchsmittel über Trenntransformatoren angeschlossen

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Abb. 11
IMD mit Prüftaste und zugeordneten Steckdosen

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Abb. 12
Stromerzeuger mit Isolationsüberwachung (IMD) und einer 30-mA-RCD vor der zweiten und jeder weiteren Steckdose