
Auswahl von Schnitt- und Stichschutz bei der Verwendung von Handmessern in der Nahrungsmittelwirtschaft (bisher: BGI 864)
Abschnitt 3.1 – Ziel- und Maßnahmenhierarchie
Nach den "Regeln der Gefährdungsbeurteilung und Umsetzung von Maßnahmen" ergibt sich folgende Ziel- und Maßnahmenhierarchie:
Tabelle 2:
Ziel- und Maßnahmenhierarchie
1. | Gefährdungsfaktor beseitigen durch Beseitigen der Gefahrenquelle | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. | Wirksamwerden der Gefährdungen ausschließen durch Technische Maßnahmen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. | Zeitlich-räumliches Zusammentreffen ausschließen durch Organisatorische Maßnahmen (Mensch fernhalten) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. | Einwirkungen von Gefährdungen mindern durch "Persönliche Schutzausrüstungen" | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5. | Möglichkeit des Zusammentreffens Mensch-Gefährdungsfaktor verringern durch Verhalten des Menschen |
Da die bevorzugten Ziele der Nummern 1 bis 3 betrieblich nicht immer durchführbar sind, bleiben dann nur noch Benutzung "Persönlicher Schutzausrüstungen" sowie Verhalten beeinflussende Maßnahmen übrig.
Gemeinsam sind den gebräuchlichen Messerarten die offenen Gefahrenquellen, wie Messerschneide und Messerspitze, deren sprichwörtliche Schärfe für gute Arbeitsergebnisse entscheidend sind. Stumpfe Messer erhöhen das Verletzungsrisiko, weil ein höherer Kraftaufwand erforderlich ist.
Bei bestimmten Tätigkeiten ist eine Messerspitze, z.B. Brötchenmesser, oder eine Schneide, z.B. Bestreichen von Brot, nicht erforderlich.
Ein Verletzungsrisiko, das von einem scharfkantigen Messerrücken ausgeht, ist durch den Einkauf hochwertiger, vollständig entgrateter Messer, auszuschließen.
Eine vollständige Gefährdungsermittlung für "Arbeiten mit dem Handmesser" umfasst nicht nur die augenfälligen mechanischen Gefährdungen durch Messerklinge und -spitze. Auch ergonomische Gefährdungen, z.B. Zwangshaltungen des Rückens und des Hand-Arm-Systems, chemische bzw. biologische Gefährdungen durch Reinigungs- und Desinfektionsmittel bzw. Zoonosen (von Tier auf Menschen übertragbare Krankheiten) oder auch psycho-soziale Gefährdungen, etwa Einzelarbeitsplätze beim Schlachten, sind zu berücksichtigen.
Die weiteren Ausführungen beschränken sich auf die möglichen Schnitt- und Stichverletzungen.
Selbst bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Handmessers ergeben sich für die einzelnen Körperteile Gefährdungen. Erhöhte Gefährdungen bestehen z.B. durch
besondere Eigenschaften des zu bearbeitenden Materials, wie Zähigkeit, Widerstandsfähigkeit, fettige Oberfläche,
räumliche Enge, schlechte Ausleuchtung,
unübersichtliche Arbeitsorganisation,
ungeeignete Pausenregelung,
Hektik, Ablenkung,(z.B. durch andere Personen, Messerführung in Richtung des Körpers,
erhöhten Kraftaufwand,
unergonomische Körperhaltung des Arbeitenden.