DGUV Information 203-031 - Montage eines Klemmrings unter Beachtung der Grundsätze für den Berührungsschutz bei Arbeiten unter Spannung (AuS) bis 1 kV

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Abschnitt 1 - Grundsätze

Die Isolierung wird nicht aufgehoben, wenn das zu montierende Werkstück, die zu benutzenden Werkzeuge und der Ablauf der Montage die vorgenannten Gefahren ausschließen. Dazu ist insbesondere erforderlich, dass die folgenden Anforderungen eingehalten werden:

  • Das Arbeitsverfahren ist in allen Arbeitsschritten festgelegt.

  • Die Sicherheit des Arbeitsverfahrens wird durch die eingesetzten Werkzeuge und Materialien sowie durch die Abfolge der einzelnen Arbeitsschritte erreicht. Zu erwartende unbeabsichtigte Montagefehler sind berücksichtigt.

  • Kontaktelemente (z.B. Schrauben, Schneiden), die die Verbindung zu aktiven Teilen herstellen, können nicht gleichzeitig zwei unter Spannung stehende Leiter kontaktieren.

  • Während und nach der Montage können zu keiner Zeit unter Spannung stehende Teile erreicht werden, d.h. IP 2X ("Fingersicherheit") ist gegeben.

  • Alle während der Montage berührbaren Isolierstoffteile weisen eine ausreichende Isolationsfestigkeit auf.

  • Die zu benutzenden Werkzeuge sind festgelegt.

  • Werkzeuge, die zur Vorbereitung oder zur Montage eingesetzt werden, schließen durch ihre Bauart eine Durchströmung der ausführenden Person und die Einleitung eines Kurzschlusses aus.

  • Die Werkzeuge sind so gestaltet, dass zu erwartende unbeabsichtigte Fehler bei der Handhabung ausgeschlossen sind.

  • Zu beachtende Randbedingungen (z.B. Witterungseinflüsse) sind festgelegt.

  • Die ausführende Person ist Elektrofachkraft, die das Arbeitsverfahren beherrscht und im Arbeiten unter Spannung ausgebildet ist.