Abschnitt 1 - Was hat sich durch die Verordnung geändert?
Diese Verordnung legt Mindestanforderungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor gesundheitsschädlichen Einwirkungen durch Lärm und Vibration fest. Hierbei wurden die wesentlichen Grenzwerte für eine Lärmexposition um 5 dB(A) herabgesetzt und ein neuer Expositionsgrenzwert eingeführt. Die neuen Grenzwerte und die sich daraus ergebenden Maßnahmen sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst.
Untere Auslösewerte | LEX,8h = 80 dB(A) bzw. Spitzenschalldruck LpC,peak = 135 dB(C) | Maßnahmen (LEX,8h= 80 dB(A)): Unterweisung der Mitarbeiter bezüglich ihrer Gefährdung und erforderlicher Maßnahmen. | Zusätzliche Maßnahmen (LEX,8h>80 dB(A)): Allgemeine arbeitsmedizinische Beratung, Gehörschutz zur Verfügung stellen. Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen. |
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Obere Auslösewerte | LEX,8h = 85 dB(A) bzw. Spitzenschalldruck LpC,peak = 137 dB(C) | Zusätzliche Maßnahmen (LEX,8h= 85 dB(A)): Lärmbereichskennzeichnung, Bereichsabgrenzung und Zugangseinschränkung. Gehörschutz-Tragepflicht. Veranlassung einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung des Gehörs. Führen einer Vorsorgekartei. | Zusätzliche Maßnahmen (LEX,8h>85 dB(A)): Lärmminderungsprogramm. |
Maximal zulässige Expositionsgrenzwerte | LEX,8h = 85 dB(A) bzw. Spitzenschalldruck LpC,peak = 137 dB(C) | Erläuterung: Grenzwert, der unter Berücksichtigung der Schalldämmung des Gehörschutzes nicht überschritten werden darf. |
Verschiedene Arbeitsbereiche bei der Abfallsammlung sind bezüglich der Lärmbelastung beurteilt worden. Hierzu einige Beispiele zur Orientierung:
Tätigkeit | Lärmbereich LEX,8h in dB(A) | Maßnahmen |
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nur Fahrtätigkeit | < 80 dB(A) | keine Maßnahmen erforderlich |
Fahrer (Seitenlader/Frontlader) | bis 83 dB(A) | bei Überschreitung des unteren Auslösewertes entsprechende Maßnahmen erforderlich |
Raussteller ohne Tätigkeit an der Schüttung | 80 bis 85 dB(A) | Maßnahmen bei Überschreiten des unteren Auslösewertes erforderlich |
Lader an der Schüttung | > 85 dB(A) | zusätzliche Maßnahmen bei Überschreiten des oberen Auslösewertes erforderlich |
Glassammeln mit Ladertätigkeit | > 85 dB(A) | zusätzliche Maßnahmen bei Überschreiten des oberen Auslösewertes erforderlich |
Sperrmüllabfuhr (Abfallsammelfahrzeuge (ASF), z.B. Hecklader ohne Schüttung) | > 85 dB(A) | zusätzliche Maßnahmen bei Überschreiten des oberen Auslösewertes erforderlich |
Die Auslösewerte für die Spitzenpegel können z.B. bei nicht ausreichend gewarteten Schüttungen oder beim kraftvollen Schließen der Fahrzeugtüren auftreten. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung müssen Lärmbereiche im Betrieb ermittelt und Maßnahmen zur Lärmbekämpfung getroffen werden.
Abhängig z.B. vom technischen Zustand der Arbeitsmittel und der Organisation der Arbeitsabläufe, kann die durch den Arbeitgeber durchgeführte Gefährdungsbeurteilung zu anderen Ergebnissen führen. Die erforderlichen Maßnahmen sind entsprechend anzupassen.