DGUV Information 214-058 - Maßnahmen zur Minderung der Lärmgefährdung bei der Abfallsammlung

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Abschnitt 7 - Welche organisatorischen Maßnahmen sind erforderlich, wenn Gehörschützer bei der Abfallsammlung benutzt werden?

  • Verkehrsreiche Straßen dürfen nicht überquert werden (rechts fahren, rechts laden), siehe GUV/BG-Regel "Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten der Abfallwirtschaft".

  • Verkehrsarme Straßen sollen auch nicht unnötig überquert werden. Der Arbeitgeber muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob sich ggf. das Sammelverfahren ändern lässt (nur rechts die Ladestelle anfahren, rechts laden).