DGUV Information 214-058 - Maßnahmen zur Minderung der Lärmgefährdung bei der Abfallsammlung

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Abschnitt 4 - Organisatorische Maßnahmen

Der Unternehmer sollte die Abfallsammelfahrten so organisieren, dass die Beschäftigten möglichst wenig belastet werden. Dies kann im Rahmen der Touren- und Einsatzplanung beeinflusst werden. Wechselnde Tätigkeiten (Tätigkeitsrotation) sind hilfreich, um einseitige Belastungen zu vermeiden. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass dadurch bislang nicht lärmgefährdete Beschäftigte nun einer Lärmgefährdung ausgesetzt sein können.

Das lärmintensive Anschlagen bzw. Nachrütteln ist eine der maßgeblichen Lärmquellen. Begründet wird das Rütteln und feste Anschlagen mit dem schlechten Rutschverhalten des Behälterinhalts. Gerade bei Bioabfällen ist dies ein häufig auftretendes Problem. Die Abfallzusammensetzung, und somit auch sein Rutschverhalten, kann aber durch eine gezielte Beratung der Bürger wirksam beeinflusst werden. Gehölzschnitt beispielsweise sollte grundsätzlich nicht über die Biotonne entsorgt werden. Für andere Bioabfälle gibt es kompostierbare Einlegesäcke oder Tragetaschen zur Abfallaufnahme, die ein Festfrieren in der Tonne vermeiden helfen. Mit diesen einfachen organisatorischen Maßnahmen wird ein Nachrütteln oder festes Anschlagen in aller Regel überflüssig. Die festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen sind als Teil des Lärmminderungsprogramms im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.