DGUV Information 213-018 - Papierherstellung und Ausrüstung Grundlegende Anforderungen

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Abschnitt 3.5 - 3.5 Gefährdung durch Quetschen

Wie für alle Gefahren, gilt auch für die Gefahr des Quetschens: Vermeiden ist besser als "Sichern". Möglichkeiten zur Vermeidung sind das Einhalten von Mindestabständen nach DIN EN ISO 13854 sowie die Begrenzung der wirksamen Kraft auf einen ungefährlichen Wert (≤ 150 N). In der Praxis lassen sich jedoch Quetschgefährdungen nicht immer konstruktiv vermeiden. Eine Lösung ist das Steuern der gefahrbringenden Bewegung im Tippbetrieb (siehe Abs. 3.3). Im Automatikbetrieb ist meist eine Bereichsabsicherung notwendig. Diese kann realisiert werden z. B. durch trennende Schutzeinrichtungen (Umzäunung, Verkleidung) oder durch Schutzeinrichtungen mit Annäherungsreaktion, wie Scanner, Lichtschranken oder Schaltmatten.

Die Hubtore einer Trockenhaube sollen nach dem Anfahren der Papiermaschinen schnell und gemeinsam geschlossen werden. Zwischen den Unterkanten der Tore und dem Flur besteht Quetschgefahr. Hier lässt der Einsatz von zwei Lichtschranken z. B. in einer Höhe von 150 mm und 900 mm Höhe die Steuerung über einen einzigen Befehlstaster Haubentore schließen.

Die zugehörige Steuerung muss mindestens den Performance Level PL c der DIN EN ISO 13849 Teil 1 haben. Solange die Lichtschranken belegt sind, können die Tore nicht abgesenkt werden. Tritt eine Person während des Absenkens in den Gefahrbereich, wird der Schließvorgang gestoppt. Wegen des Nachlaufs der Tore sind Schaltleisten an der Unterkante der Tore als alleinige Schutzmaßnahme nicht zulässig. Die in Abbildung 6 erkennbare Leiste ist eine nicht schaltende Abdichtleiste.

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Abb. 6
Zwei Lichtschranken sichern über die gesamte Länge der Trockenhaube die Quetschstelle zwischen den Hubtoren und dem Flur.

Quetschgefahr besteht auch beim Transportieren von Rollen auf Stetigförderern zu festen Teilen der Umgebung. Dies können Maschinenstuhlungen, Pfosten von Wanddurchbrüchen oder auch bereits die Ständer von Lichtschranken sein, die der Zugangssicherung in einen Gefahrbereich dienen. Die beste Lösung ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von 500 mm zwischen der Rolle mit dem größtem Durchmesser und festen Teilen der Umgebung, d. h. im Beispiel von Abbildung 7 zu den Haltepfosten der Lichtschranken. Sofern an solchen Quetschstellen sich der erforderliche Sicherheitsabstand von 500 mm nicht halten lässt, sind alternative Maßnahmen zu ergreifen, z. B. Schaltleisten, Bumper, Scanner.

Quetschgefahr besteht auch an dem in Abbildung 7 zu sehenden Rollenausstoßer. Daher übernimmt die abgebildete Materialschleuse auch die Funktion einer Zugangssicherung. Die Zugangssicherung ist so ausgelegt, dass die Lichtschranken über die Verknüpfung mit der Steuerung des Förderers und der Speicherung der Kenndaten der Rolle zwischen Rolle und anderen Hindernissen unterscheiden können, z. B. einer Person. Die Rolle darf in den Gefahrbereich hinein, bei einer Person schaltet die Anlage ab.

Da der Gefahrbereich ausreichend abgesichert, d. h. der Zugang verwehrt ist, kann auf eine Sicherung der Quetschstellen am Rollenausstoßer selbst verzichtet werden.

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Abb. 7
Eine Papierrolle fährt durch eine "erkennende" Lichtschranke in einen Gefahrbereich, wo sie durch einen Rollenausstoßer vom Unterflur-Plattenband ausgestoßen wird.