DGUV Information 213-018 - Papierherstellung und Ausrüstung Grundlegende Anforderungen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.18 - 3.18 Integrierte Beleuchtung

Die integrierte Beleuchtung ist nach dem Verständnis der Norm DIN EN 1034-1 Teil der Maschine und auch mit der Maschine mitzuliefern

Die Nennbeleuchtungsstärke ist mit mindestens 300 Lux angegeben. Diese Festlegung enthält neben der DIN EN 1034-1 auch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR 3.4 "Beleuchtung", die für den Bereich der Papierherstellung und Ausrüstung 300 Lux als Mindestwert angibt.

Ob der Hersteller auch die Sicherheitsbeleuchtung liefern muss, ist insofern fraglich, als diese schon für Arbeitsstätten allgemein erforderlich ist. Da diese aber zurzeit nur mindestens 1 Lux betragen muss, die DIN EN 1034-1 jedoch mindestens 3 Lux fordert, ist zumindest eine Absprache zwischen Maschinenhersteller und Betreiber notwendig.

ccc_1797_as_42.jpg

Abb. 41
Eine ausreichende Beleuchtung erlaubt das Beurteilen bestimmter Arbeitsvorgänge.