DGUV Information 213-018 - Papierherstellung und Ausrüstung Grundlegende Anforderungen

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Abschnitt 3.13 - 3.13 Einrichtungen zum Rüsten und Instandhalten, Schmierstellen

Zum Rüsten und Instandhalten sind vor allen Dingen sichere Arbeitsbühnen und Zugänge wichtig, wie sie in Abschnitt 5.5 der DIN EN 1034-1 beschrieben werden. Einrichtungen zum Wechseln und Transportieren von Schaberklingen werden in der Norm DIN EN 1034, gefordert, da das Gefährdungspotenzial im Umgang mit Schaberklingen hoch ist. Obwohl die Klingen inzwischen mit einer Bohrung geliefert werden, in die ein Haken eingehängt werden kann und nicht mehr wie früher mit einer Gripzange gezogen werden müssen, kommt es immer wieder zu schweren Schnittverletzungen, weil manche Beschäftigte glauben, beim Umgang mit den Klingen auf schnittfeste Handschuhe verzichten zu können. Besonders bei breiten Maschinen muss die Klinge beim Herausziehen mit der zweiten Hand geführt werden. Rutschten die Beschäftigten dabei ab, kann nur der schnittfeste Handschuh Handverletzungen verhindern. In vielen Betrieben werden gebrauchte Schaberklingen gleich neben der Maschine in Stücke geschnitten und in einem Behälter gesammelt. Dies hilft Gefährdungen beim Transport zu vermeiden (Abbildung 30).

Das Auswechseln von Kreismessern in Rollenschneidern und Querschneidern kann ebenfalls zu Schnittverletzungen führen, wenn das Messer z. B. nicht über einen Bajonettverschluss befestigt ist, sondern erst nach Lösen von etlichen Schrauben herausgenommen werden kann. Niemand muss das Messer direkt in die Hand nehmen, wenn ein Werkzeug, wie in Abbildung 31 gezeigt, zur Verfügung steht. Bei der Verwendung des Werkzeuges bleiben die Schrauben zugänglich. Haftmagnete nehmen das Drehmoment beim Lösen oder Festschrauben auf und halten das lose Kreismesser fest.

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Abb. 30
Noch an der Papiermaschine werden die Klingen klein geschnitten und über die blaue Tonne im Hintergrund entsorgt. Lange Transportwege entfallen und das Verletzungsrisiko ist minimiert.

Beim Filz- und Siebwechsel werden zum Cantilevern Teilstücke aus der Stuhlung entfernt, die so abgelegt werden müssen, dass sie nicht zu Stolperfallen werden. Mit größer werdenden Maschinen werden auch die Cantileverteilstücke schwerer. Zur Begrenzung der Belastung durch Heben und Tragen ist das Gewicht der Cantileverstücke jedoch auf 25 kg zu begrenzen (Abschnitt 5.22 der DIN EN 1034-1). Zur besseren Handhabung sind sie mit Handgriffen zu versehen (Abbildung 32) und können bis zum Wiedereinbau z. B. an die Stuhlung gehängt werden.

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Abb. 31
Das Werkzeug wird auf das Kreismesser aufgesetzt. Die Innensechskantschrauben können gelöst werden. Das gelöste Messer wird durch Magnete im Werkzeug gehalten und lässt sich, ohne in die Hand genommen werden zu müssen, aus der Schneidpartie herausnehmen.

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Abb. 32
Das herausnehmbare Cantileverstück hat einen Handgriff, damit es besser zu transportieren ist. Sein Gewicht sollte 25 kg nicht überschreiten.

Bei neueren Konstruktionen können die Zwischenstücke nur noch bis zu einem Anschlag herausgezogen und dann nach unten geklappt werden, sodass ein Transport entfällt.

Eine Maschine muss mit Kriechgeschwindigkeit betrieben werden können, wenn bestimmte Arbeiten zum Rüsten und Instandhalten sowie zum Reinigen nicht im Stillstand durchgeführt werden können und technische Schutzeinrichtungen vorhandene Restrisiken nicht beseitigen. Bei welchen Arbeiten die Kriechgeschwindigkeit erforderlich ist und welche zusätzlichen Maßnahmen getroffen werden müssen, legt der Hersteller in der Betriebsanleitung fest. Zusätzliche Maßnahmen können z. B. Tippbetrieb mit Sicht Gefahrstelle oder Zustimmtaster sein. Aber Vorsicht, Kriechgeschwindigkeit mindert das Risiko, beseitigt es aber nicht. Viele Bedienpersonen mussten schon die folgenreiche Erfahrung machen, dass eine Einzugstelle auch bei Kriechgeschwindigkeit eine Einzugstelle bleibt!