DGUV Information 213-018 - Papierherstellung und Ausrüstung Grundlegende Anforderungen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.10 - 3.10 Anlaufwarneinrichtung

Durch das Ingangsetzen von Maschinen dürfen keine Personen gefährdet werden. Insbesondere dann wenn die Maschine unübersichtlich ist oder die gegenseitige Verständigung erschwert ist, muss eine Anlaufwarneinrichtung vorhanden sein, mit der vor dem Start ein Anlaufwarnsignal gegeben werden kann. Die Anlaufwarnung soll Beschäftigte warnen, die vom Bedienpult aus nicht gesehen werden können.

ccc_1797_as_25.jpg

Abb. 24
Der akustische Signalgeber ist auf der Triebseite der Maschine angeordnet. Diese Seite der Maschine kann vom Steuerpult aus nicht eingesehen werden.

Die Norm DIN EN 1034 verlangt ein akustisches Signal, das bei Bedarf durch ein optisches Signal unterstützt werden kann. Bei der Auslegung und der Anordnung sind die Größe der Maschine, die Lage von Arbeitsplätzen und die Umgebung zu berücksichtigen. Das akustische Signal muss an jedem Ort der Maschine gut wahrzunehmen sein. Es muss deshalb mindestens 65 dB(A) betragen und mindestens 15 dB(A) über dem Umgebungslärmpegel liegen (siehe DIN EN ISO 7731). Die bedienende Person muss nicht zwangsläufig vor dem Anlauf ein Warnsignal geben, wenn sich die Maschine auch ohne dieses starten lässt. Falls er jedoch mit Warnsignal startet, müssen, je nach der vom Hersteller gewählten Kategorie, die Signalzeit, die Wartezeit sowie die Bereitschaftszeit eingehalten werden. Angaben zu den für die Anlaufwarnung möglichen Varianten (sog. "Kategorien") und den relevanten Zeiten (Signalzeit, Wartezeit sowie Bereitschaftszeit) sind in Tabelle 4 der DIN EN 1034-1 für Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung zu finden. Die Abfolge der o. g. Zeiten läuft automatisch ab. Welche Kategorie für die vorliegende Maschine zu wählen ist, legt der maschinenspezifische Normteil der DIN EN 1034 fest. Für einen Rollenschneider ist in DIN EN 1034-3 die Kategorie B vorgeschrieben. Das bewirkt folgenden Ablauf: Die bediendende Person betätigt das Befehlsgerät "Einschalten mit Anfahrwarnung". Das Signal ertönt 3 Sekunden lang. Es folgen danach 5 Sekunden Wartezeit, während der eine gefährdete Person aus der Maschine heraustreten kann.

Für die Dauer von 30 Sekunden schließt sich die Bereitschaftszeit, durch Meldeleuchte oder Display angezeigt, an, während die bedienende Person durch erneuten Startbefehl die Maschine anfahren kann. Gibt die bedienende Person innerhalb der Bereitschaftszeit kein Startsignal, ist das erneute Starten nur beginnend mit dem Warnsignal möglich.