DGUV Information 201-028 - Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung

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Abschnitt 11.1 - 11 Arbeitsmedizinische Betreuung und Vorsorge
11.1 Beratung

Die Gefährdungsbeurteilung ist fachkundig durchzuführen. Verfügt die Unternehmerin oder der Unternehmer nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, kann die Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt eingebunden werden, um den erforderlichen medizinischen Sachverstand einzubeziehen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Vorkommen, Relevanz und krankheitsverursachendes Potenzial von Biostoffen.

Im Rahmen der Unterweisung ist eine allgemeine arbeitsmedizinische Beratung mit Hinweisen zu besonderen Gefährdungen durchzuführen. Dabei sind die Beschäftigten insbesondere zu unterrichten über

  • ihren Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge bzw. deren Art und Umfang (Pflicht, Angebots- und Wunschvorsorge) einschließlich möglicher Impfungen,

  • mögliche tätigkeitsbedingte gesundheitliche Gefährdungen durch die Biostoffe,

  • Übertragungswege bzw. Aufnahmepfade,

  • möglicher Krankheitsbilder und Symptome,

  • medizinische Faktoren, die zur Erhöhung des Risikos führen können (z. B. verminderte Immunabwehr),

  • Erste-Hilfe-Maßnahmen.