DGUV Information 201-028 - Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 9.9 - 9.9 Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Fäkalschäden

Bei Schäden infolge von Hochwasserereignissen, Leckstellen in Schmutzwasserleitungen, Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz (Schmutzwasser- oder Mischwasserkanalisation) ist immer mit Infektionserregern zu rechnen. Bei infektiösen Wirkungen steht die orale Aufnahme der Stoffe im Vordergrund und erfordert daher eine konsequente Umsetzung der persönlichen Hygienemaßnahmen. Der Einsatz von Bioziden vor Beginn der Sanierungsarbeiten, um Infektionserreger abzutöten und eine Infektionsgefährdung zu vermindern, ist nur bei glatten Oberflächen zielführend.

Bei Schäden durch Überschwemmungen ist mit einer erhöhten Verletzungsgefahr durch scharfe, spitze Gegenstände, z. B. Glasbruch in den Schlammablagerungen, zu rechnen. Als Handschutz sind schnittfeste Handschuhe einzusetzen. Bei Überschwemmungsschäden sind außerdem Einsturzgefährdung, elektrische Gefährdung, chemische Verunreinigungen (ätzende und toxische chemische Stoffe) und Gefährdungen durch Tierkadaver zu berücksichtigen.