DGUV Information 201-028 - Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung

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Abschnitt 9.7 - 9.7 Schutzmaßnahmen der Gefährdungsklasse 2b

Sind die Tätigkeiten der Gefährdungsklasse 2b zuzuordnen, müssen zusätzlich zu den Maßnahmen der Gefährdungsklassen 1 und 2a folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Der Übergang vom Schwarzbereich in den Weißbereich erfolgt über eine Schwarz-Weiß-Trennung. Als Zugang zum Schwarzbereich ist eine Ein-Kammer-Schleuse geeignet. Auch ein vorgelagerter Raum kann als Schleuse genutzt werden (siehe 9.3.1).

  • Durch technische Lüftungsmaßnahmen ist eine wirksame Durchlüftung des Sanierungsbereiches sicherzustellen (siehe Kapitel 9.2.2). In kleineren Räumen kann der Einsatz eines Saugers bzw. Entstaubers ausreichend sein, wenn das Gerät permanent in Betrieb ist und die Abluft nach außen abgeleitet wird.

Hinweis zum Einsatz der persönlichen Schutzausrüstung:

  • Atemschutz: Bei Tätigkeiten der Gefährdungsklasse 2b werden wegen des geringeren Atemwiderstandes Atemschutzgeräte mit Gebläseunterstützung empfohlen. Geeignet sind z. B. Atemschutzmasken der Klasse TM2P oder Atemschutzhauben der Klasse TH2P.