DGUV Information 201-028 - Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 9.6 - 9.6 Schutzmaßnahmen der Gefährdungsklasse 2a

Bei Tätigkeiten der Gefährdungsklasse 2a sind zusätzlich zu den Maßnahmen der Gefährdungsklasse 1 folgende Schutzmaßnahmen zu ergreifen:

  • Staubdichter Zugang zum Sanierungsbereich z. B. durch Folientür mit Reißverschluss schaffen und Sanierungsbereich kennzeichnen

  • Sanierungsbereich so klein wie möglich halten; in großen Räumen den Sanierungsbereich ggf. staubdicht abtrennen, um den Reinigungsaufwand zu verringern

  • Öffnungen zu benachbarten Räumen mit Folien abkleben

  • Die Beschäftigten dürfen den Sanierungsbereich nicht vor Abschluss der Reinigung verlassen. Kann dies nicht gewährleistet werden, muss eine Schleuse eingerichtet werden (siehe Anforderungen der Gefährdungsklasse 2b).

Die persönliche Schutzausrüstung wird ergänzt durch

  • Schutzkleidung: staubdichter Chemikalienschutzanzug der Kategorie III, Typ 5/6 Vor Verlassen des Sanierungsbereiches Schutzanzug absaugen bzw. abwischen, ablegen und zur Entsorgung verpacken. Die gebrauchte Schutzkleidung darf nicht im Weißbereich abgelegt werden.

  • Atemschutz: Atemschutzgeräte mit P2-Filter, z. B. partikelfiltrierende Halbmasken FFP2 oder Halbmasken mit P2-Filter.

  • Fußschutz: abwaschbare Sicherheitsschuhe oder Überziehschuhe. Bei Arbeiten mit Kontakt zu Schmutzwasser flüssigkeitsdichte, rutschfeste Schuhe, z. B. abwaschbare S5 Gummistiefel. Überziehschuhe vor Verlassen des Schwarzbereichs ablegen bzw. Schuhe vor Verlassen des Sanierungsbereiches reinigen.