Abschnitt 9.1 - 9.1 Rangfolge der Schutzmaßnahmen
Die Grundregel für Sicherheit und Gesundheitsschutz lautet, Gefährdungen zunächst durch Substitution und technische Maßnahmen zu vermeiden bzw. zu minimieren. Kann trotz technischer Maßnahmen eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden, sind ergänzend organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen zu treffen. Diese Rangfolge der Schutzmaßnahmen wird als STOP (Substitution, Technische, Organisatorische, Persönliche Maßnahmen) bezeichnet.