DGUV Information 201-028 - Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung

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Abschnitt 9.1 - 9.1 Rangfolge der Schutzmaßnahmen

Die Grundregel für Sicherheit und Gesundheitsschutz lautet, Gefährdungen zunächst durch Substitution und technische Maßnahmen zu vermeiden bzw. zu minimieren. Kann trotz technischer Maßnahmen eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden, sind ergänzend organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen zu treffen. Diese Rangfolge der Schutzmaßnahmen wird als STOP (Substitution, Technische, Organisatorische, Persönliche Maßnahmen) bezeichnet.