DGUV Information 201-028 - Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung

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Abschnitt 8.4 - 8.4 Vorgehensweise bei Tätigkeiten mit unterschiedlichen Gefährdungsklassen

Bei Schimmelpilzsanierungen werden oftmals unterschiedliche Tätigkeiten ausgeführt, die hinsichtlich der Gefährdung der Beschäftigten in unterschiedliche Gefährdungsklassen einzuordnen sind.

Für die Baustelleneinrichtung sollten alle Arbeitsschritte und Schutzmaßnahmen, die im Rahmen der Sanierung erforderlich sind, z. B. vorläufige Maßnahmen, Räumung des Sanierungsbereiches, das Entfernen befallener Materialien, Trocknung, Feinreinigung und der anschließende Wiederaufbau, gewerkübergreifend geplant werden.

Bereits in der Planung sind die maximal erforderlichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen gewerkübergreifend zu ermitteln und zu prüfen, ob deren Nutzung während der gesamten Sanierungsdauer zusätzliche Vorteile ergibt. Diese Betrachtung der Schutzmaßnahmen kann zu einer Vermeidung von Mehrarbeit führen und das Schutzniveau der einzelnen Arbeitsschritte verbessern.

Eine Abschottung des späteren Sanierungsbereiches kann beispielsweise bereits als Sofortmaßnahme eingesetzt werden. Die Abschottung kann auch genutzt werden, um den Raum für eine nachfolgende Trocknung zu begrenzen oder den Staubschutz beim Wiederaufbau zu gewährleisten. Die Abschottung erfüllt so mehrere Funktionen und kann gewerkübergreifend genutzt werden.