DGUV Information 201-028 - Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung

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Abschnitt 8.2 - 8.2 Ermittlung der Tätigkeiten und der Exposition

Bei der Probenahme, der Trocknung, dem Entfernen befallener Materialien und der Reinigung verschmutzter Bereiche können die Beschäftigten mit Biostoffen in Kontakt kommen. Maßgebend für die Gefährdung sind Höhe und Dauer der Exposition. Erfahrungsgemäß führen erst hohe Konzentrationen und eine länger andauernde und wiederholte Exposition gegenüber Biostoffen zu einer Sensibilisierung. Für das sensibilisierende Potential von Biostoffen kann keine Dosis-Wirkungs-Beziehung angegeben werden. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gefährdung mit der Höhe der Exposition zunimmt.

Die Höhe der Exposition für typische Tätigkeiten bei der Schimmelpilzsanierung kann Anhang 2 entnommen werden. Bei der Beurteilung der Exposition sind im Einzelfall auch die Größe der befallenen Fläche, der Befall tieferliegender Schichten und die Materialbeschaffenheit zu berücksichtigen. Beim Entfernen von Putz spielen beispielsweise dessen Alter und Festigkeit eine entscheidende Rolle für die Staubentwicklung.

Hohe Sporenkonzentrationen in der Raumluft entstehen nicht nur bei Arbeiten an stark mit Schimmel befallenen Flächen. Bei Arbeiten mit hoher Staubbelastung können auch kleine oftmals nicht sichtbare Befallsituationen ausreichen, um hohe oder sehr hohe Expositionen zu erzeugen. Schimmelpilzbefall muss nicht sichtbar sein. Er kann hinter einer Tapete, Vertäfelung etc. verdeckt vorliegen oder ist optisch nicht auffällig (z. B. im Teppichboden).

Für Tätigkeiten, die nicht in Anhang 2 aufgeführt sind, muss die Unternehmerin bzw. der Unternehmer entsprechende Recherchen durchführen.