DGUV Information 201-028 - Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung

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Abschnitt 7.4 - 7.4 Infektionsgefährdung

Biostoffe werden entsprechend des von ihnen ausgehenden Infektionsrisikos in vier Risikogruppen eingestuft. Dabei haben Biostoffe der Risikogruppe 1 das geringste und Biostoffe der Risikogruppe 4 das höchste Infektionsrisiko. Sensibilisierende und toxische Wirkungen werden bei dieser Einstufung nicht berücksichtigt. Bei der Schimmelpilzsanierung treten überwiegend Biostoffe der Risikogruppen 1 und 2 auf. Bei Biostoffen der Risikogruppe 1 ist es unwahrscheinlich, dass sie beim Menschen eine Erkrankung hervorrufen. Biostoffe der Risikogruppe 2 können eine Krankheit hervorrufen und eine Gefahr für die beschäftigten darstellen. Eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist in der Regel möglich.

Infektionserkrankungen durch Schimmelpilze (Mykosen) kommen nur sehr selten vor. Ein Infektionsrisiko kann für Personen mit stark geschwächter Immunabwehr (immunsupprimierte Personen) bestehen, z. B. Personen nach einer Organtransplantation oder Chemotherapie. Insgesamt besteht bei der Schimmelpilzsanierung kein erhöhtes Infektionsrisiko.

Bei Fäkal- oder Hochwasserschäden können Biostoffe mit einem höheren Infektionsrisiko auftreten. Im Vordergrund stehen Viren und Bakterien, die zu Magen-Darm-Erkrankungen führen können. Auch lokale Infektionen der Haut sind möglich. Die Aufnahme erfolgt in der Regel über Hand-Mund-Kontakt. Sie kann auch über aufgeweichte oder rissige Haut, Hautverletzungen oder durch Einatmen erfolgen (Tröpfcheninfektion).