DGUV Information 201-028 - Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung

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Abschnitt 7.3 - 7.3 Reizende und toxische Wirkungen

Einige Biostoffe können toxische Substanzen bilden oder enthalten. Toxine sind Stoffwechselprodukte oder Zellbestandteile von Biostoffen, die bei einer Aufnahme in den Körper akute oder chronische Wirkungen hervorrufen können. Toxische Substanzen, die bei einer Schimmelpilzsanierung auftreten können, sind Mykotoxine (Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen) und Endotoxine (Zellwandbestandteile von gramnegativen Bakterien). Reizende oder toxische Wirkungen, die hervorgerufen werden können, sind z. B. Entzündungsreaktionen der Schleimhäute.

Mykotoxine werden an das Substrat, auf dem die Schimmelpilze wachsen, abgegeben oder reichern sich in oder auf den Schimmelpilzsporen an. Bei Aufnahme mit der Nahrung können sie ein Gesundheitsrisiko darstellen. Es gibt Anhaltspunkte, dass auch eine inhalative Aufnahme zu Gesundheitsgefährdungen führen kann. Um über die Atemluft größere Toxinmengen aufzunehmen, ist die Freisetzung hoher Staub- und Sporenkonzentrationen in die Luft nötig. Dies kann z. B. bei sehr staubintensiven Arbeitsverfahren gegeben sein.

MVOC (englisch: Microbial volatile organic compounds) sind flüchtige organische Stoffwechselprodukte von Biostoffen, die geruchlich wahrnehmbar sein können Das Vorkommen von MVOC in der Innenraumluft kann ein Hinweis auf ein Wachstum von Schimmelpilzen und Bakterien sein. Toxische Wirkungen sind nach aktuellem Kenntnisstand von bisher in Innenräumen erfassten MVOC-Konzentrationen nicht abzuleiten und sind auch bei mehrstündiger Aufenthaltsdauer im Sanierungsbereich nicht zu erwarten.