DGUV Information 201-028 - Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung

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Abschnitt 4.4 - 4.4 Weitere Aufgaben

Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber kann weitere Funktionen erfüllen und trägt damit weitere Verantwortung:

  • Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber ist Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber: Handelt es sich bei dem Sanierungsobjekt um ein vom Auftraggebenden selbst gewerblich oder öffentlich genutztes Gebäude, trägt die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber im Sanierungsfall für die eigenen Beschäftigten die Unternehmerverantwortung mit den entsprechenden Aufgaben und Pflichten. Darüber hinaus muss das beauftragte Unternehmen über betriebsspezifische Gefahren informiert und bei der Gefährdungsbeurteilung entsprechend unterstützt werden.

  • Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber ist Vermieterin bzw. Vermieter einer gewerblich genutzten Immobilie oder eines öffentlichen Gebäudes: die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber muss die Mietenden über die anstehenden Sanierungsmaßnahmen informieren, damit diese ihren Unternehmerpflichten nachkommen können. Bei einem öffentlich genutzten Gebäude ist neben dem Schutz der dort Beschäftigten auch der Schutz weiterer Personengruppen (z. B. Kinder in Kindertagesstätten, Schülerinnen und Schüler, Studierende) zu berücksichtigen.

  • Eine Besonderheit ist im Schulbereich zu beachten: Der Sachkostenträger fungiert als auftraggebende Stelle und trägt gemeinsam mit dem Schulhoheitsträger (vertreten durch die Schulleitung) die Unternehmerverantwortung.