DGUV Information 201-028 - Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung

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Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich

Diese DGUV Information findet Anwendung bei Tätigkeiten zur Sanierung von Schimmelpilzschäden in Gebäuden und liefert die erforderlichen Informationen für die Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung der Schutzmaßnahmen. Eine Gefährdungsbeurteilung auf Grundlage dieser Handlungsanleitung erfordert in der Regel keine Bestimmung der Biostoffe oder Messungen der luftgetragenen Biostoffe am Arbeitsplatz.

Die DGUV Information beschreibt die Mindestanforderungen, mit denen Sicherheit und Gesundheitsschutz erreicht werden kann. Die beschriebenen Maßnahmen schließen andere Maßnahmen, mit denen ein entsprechendes Schutzniveau erreicht werden kann, nicht aus.