DGUV Information 201-028 - Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Ausschreibung und Beauftragung

Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber berücksichtigt bei der Ausschreibung die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen und Maßnahmen zum Schutz Dritter und weist diese in der Leistungsbeschreibung aus.

Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber beauftragt für die Ausführung der Sanierung qualifizierte Firmen, die die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung durch eine fachkundige Person gewährleisten. Die Fachkunde umfasst u. a. Kenntnisse im Arbeitsschutz (siehe Anhang 1).

Vergibt ein beauftragtes Unternehmen seinerseits Aufträge, die es übernommen hat, an ein Nachunternehmen, so treffen das Unternehmen die Pflichten des Auftraggebenden selbst. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Weiterleitung der notwendigen Informationen an alle Beteiligten sichergestellt ist.