
DGUV Information 201-028 - Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung (DGUV Information 201-028)
Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung
(DGUV Information 201-028)
Information
(bisher BGI 858)
![]() | DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |

Stand der Vorschrift: Ausgabe November 2022
DGUV Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen. DGUV Informationen richten sich in erster Linie an Unternehmerinnen und Unternehmer und sollen Hilfestellung bei der Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Die Unternehmerinnen und Unternehmer können bei Beachtung der in DGUV Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere der beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen werden. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten. |
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Ablauf einer Schimmelpilzsanierung | 3 |
Aufgaben der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers | 4 |
Sanierungsplanung | 4.1 |
Ausschreibung und Beauftragung | 4.2 |
Abnahme | 4.3 |
Weitere Aufgaben | 4.4 |
Sofortmaßnahmen vor Beginn der Sanierung | 5 |
Anforderungen der Biostoffverordnung | 6 |
Gefährdungsbeurteilung | 6.1 |
Festlegung von Schutzmaßnahmen | 6.2 |
Wirkungen von Biostoffen auf die Gesundheit | 7 |
Aufnahmepfade | 7.1 |
Allergische Reaktionen | 7.2 |
Reizende und toxische Wirkungen | 7.3 |
Infektionsgefährdung | 7.4 |
Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung | 8 |
Ermittlung der Stoffe im Sanierungsbereich | 8.1 |
Ermittlung der Tätigkeiten und der Exposition | 8.2 |
Ermittlung der Gefährdungsklasse | 8.3 |
Vorgehensweise bei Tätigkeiten mit unterschiedlichen Gefährdungsklassen | 8.4 |
Schutzmaßnahmen | 9 |
Rangfolge der Schutzmaßnahmen | 9.1 |
Technische Schutzmaßnahmen | 9.2 |
Organisatorische Maßnahmen | 9.3 |
Persönliche Schutzausrüstung | 9.4 |
Schutzmaßnahmen der Gefährdungsklasse 1 | 9.5 |
Schutzmaßnahmen der Gefährdungsklasse 2a | 9.6 |
Schutzmaßnahmen der Gefährdungsklasse 2b | 9.7 |
Schutzmaßnahmen der Gefährdungsklasse 3 | 9.8 |
Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Fäkalschäden | 9.9 |
Schutzmaßnahmen bei der Probenahme | 9.10 |
Schutzmaßnahmen bei der Trocknung | 9.11 |
Schutzmaßnahmen beim Einsatz von Bioziden | 9.12 |
Betriebsanweisung und Unterweisung | 10 |
Arbeitsmedizinische Betreuung und Vorsorge | 11 |
Beratung | 11.1 |
Arbeitsmedizinische Vorsorge | 11.2 |
Anforderungen an die Fachkunde | Anhang 1 |
Ermittlung der Expositionsstufen | Anhang 2 |
Muster-Gefährdungsbeurteilung | Anhang 3 |
Schutzmaßnahmen | Anhang 4 |
Muster-Betriebsanweisungen | Anhang 5 |
Hygiene- und Hautschutzplan | Anhang 6 |
Gebrauchsdauer für Atemschutzgeräte gemäß DGUV Regel 112-190 | Anhang 7 |
Trocknungsverfahren | Anhang 8 |
Arbeitsschutzanforderungen beim Einsatz von Bioziden bei der Schimmelpilzsanierung | Anhang 9 |
Übersicht Gebäudeschadstoffe | Anhang 10 |
Glossar | Anhang 11 |
Literaturverzeichnis | Anhang 12 |
Impressum
Herausgegeben von: | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) |
Glinkastraße 40 | |
10117 Berlin | |
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) | |
E-Mail: info@dguv.de | |
Internet: www.dguv.de | |
Sachgebiet Sanierung und Bauwerksunterhalt des Fachbereich Bauwesen der DGUV | |
Satz und Layout: | Atelier Hauer + Dörfler GmbH, Berlin |
Bildnachweis: | Titelbild und Abb. 7: © Stefan Betz (Sachverständigenbüro für Gebäude- und Innenraumanalytik, Hellertshausen); Abb. 2 und 5: © BG BAU; alle weiteren Abb.: DGUV |
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