DGUV Information 203-029 - Gestaltungsregeln für den Einsatz von Transferwagen in der Wellpappenindustrie

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Abschnitt 4.4 - Auskleidung zwischen den einzelnen Rollenbahnen

Zwischen den einzelnen Rollenbahnen besteht die Möglichkeit des Durchganges für Personen, welche dann leicht in den Verfahrbereich des Transferwagens gelangen können. Um hier insbesondere die Scherstelle zwischen Transferwagen und Rollenbahn zu "entschärfen", ist es sinnvoll, die Räume zwischen den Rollenbahnen mit Füllblechen, wie in Bild 3 dargestellt, auszukleiden.

Die Auskleidungen sollten dabei die Höhe des Rollenbahnniveaus erreichen und in mindestens 1 m Länge podestartig ausgeführt werden, um keine zusätzlichen Stolperstellen zu schaffen. Empfehlenswert ist das vollflächige Auskleiden der Zwischenräume über 1 m Länge hinaus. In Bereichen, in denen eine Auskleidung nicht vorgenommen werden kann, da zum Beispiel der Abstand zwischen den Rollenbahnen zu groß ist, sind die Maßnahmen, welche in Abschnitt 4.6 erläutert sind, durchzuführen.

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BILD 3: Auskleiden der Zwischenräume an den Rollenbahnen