DGUV Information 203-029 - Gestaltungsregeln für den Einsatz von Transferwagen in der Wellpappenindustrie

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Anhang 1 - Organisation von Prüfungen an Transferwagen

1.
Benennung eines verantwortlichen Transferwagenführers

Vor Aufnahme der Tätigkeit an Transferwagen hat der Unternehmer einen verantwortlichen Maschinenführer zu benennen. Dies ist insbesondere bei automatischen Systemen erforderlich, um sicherzustellen, dass die Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt werden.

2.
Sicht- und Funktionsprüfungen

Die Beschäftigten, die Transferwagen in Betrieb nehmen, haben sich arbeitstäglich vor Beginn ihrer Tätigkeit vom sicheren Zustand des Transferwagens zu überzeugen und insbesondere die Sicherheitseinrichtungen, wie Bumper, Schaltleisten und Laserscanner, einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen. Beim Auftreten von Mängeln darf der Transferwagen erst nach deren Beseitigung in Betrieb genommen werden.

3.
Prüfungen durch befähigte Personen

3.1
Sicherheitsrelevante Teile von Schutzsystemen am Transferwagen

Die Prüfung aller sicherheitsrelevanten Teile des Schutzsystems am Transferwagen ist durch eine befähigte Person vor der ersten Inbetriebnahme und hiernach, entsprechend der Gefährdungsanalyse, in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Regelmäßige Prüfungen sollten mindestens halbjährlich erfolgen.

Befähigte Personen sind Personen, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Transferwagen und ihrer Peripherie verfügen.

Hinsichtlich Gefährdungsbeurteilung → siehe § 3 Betriebssicherheitsverordnung.

Bei der Prüfung ist insbesondere der Anhalteweg unter ungünstigsten Randbedingungen bei maximaler Geschwindigkeit und Beladung des Transferwagens zu ermitteln und zu dokumentieren. Der Prüfumfang hat sich außerdem auf die Prüfung der Bremsen auf Wirksamkeit und Funktionsfähigkeit zu erstrecken. Es ist zu gewährleisten, dass bei ummantelten Rädern der Mantel fest auf dem Stahlkern des Rades sitzt und bei einer Bremsung nicht durchrutscht und so die Bremswirkung verringert. Daher ist bei ummantelten Rädern die feste Verbindung zwischen Mantel und Stahlkern zu prüfen. Bumper und Schaltleisten sind auf mechanische Beschädigungen zu prüfen und einer Sicht- und Funktionsprüfung zu unterziehen. Die Prüfergebnisse der vorstehend genannten Kriterien sind in einem Prüfbuch zu dokumentieren.

3.2
Transferwagen mit Laserscannern

Die Einstellung des Warn- und Schutzfeldes darf nur durch eine befähigte Person vorgenommen werden; sie sollte in mindestens halbjährlichem Abstand kontrolliert werden.

Nach den Unterlagen des Herstellers ist insbesondere der Anhalteweg bei maximaler Beladung und die Position und Wirksamkeit des Schutzfeldes zu prüfen. Bei der Prüfung ist ein zylindrisch mattschwarzer Testkörper, wie in Bild 9 dieser BG Information dargestellt, zu verwenden. Bei der Feststellung von Mängeln ist der Transferwagen erst nach deren Abstellung und erneuter Prüfung in Betrieb zu nehmen. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Prüfbuch zu dokumentieren.